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Feuerwerk
Hier einige Informationen zum Begriff "Feuerwerk".
Was Sie wissen sollten, wenn Sie ein Feuerwerk auf Ihrer Veranstaltung haben wollen.
Für ein Feuerwerk benötigt man als erstes einen geeigneten Abbrennplatz.
Unterschiedliche Ansprüche an den Platzbedarf stellt die Art der geschossenen Artikel.
Werden nur Leuchtartikel (Vulkane, Sonnen, Fontänen,...) verwendet, so ist ein geringer Sicherheitsabstand von 15m ausreichend.
Verwendet man allerdings Feuerwerkskörper ähnlich wie sie von Silvester bekannt sind,
dann empfehlen wir einen Sicherheitsabstand von 0,8 x Steighöhe = Sicherheitsabstand.
Die Klasse II Artikel haben Steighöhen von 20 - 60 m.
Bei dem sogenannten Höhenfeuerwerk, was oft von der Kirmes bekannt ist,
werden größere Kaliber eingesetzt und auch hier ist die Faustregel 0,8 x Steighöhe = min. Sicherheitsabstand.
Da diese Effekte aber 80m - 200m steigen, hat man schnell Sicherheitsabstände die 100m und mehr betragen können.
Desshalb ist es notwendig, dass wir vor dem Feuerwerk den Abbrennplatz inspizieren und eine Gefahrenanalyse erstellen.
So können wir uns ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen und Ihnen ein optimal geplantes Feuerwerk zusammenstellen. Schicken Sie uns einfach ein paar Photos von einem Platz, an dem Sie Feuerwerk machen wollen und wir können Ihnen sagen, ob es grundsätzlich möglich ist.
Geeignete Flächen sind oft:
Felder
Parkplätze
große Wiesen
ein Seeufer / See
Plätze
Häufig gestellte Fragen:
Ist es möglich, als Privatperson Feuerwerk zu zünden?
- normalerweise nein, aber es gibt die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Diese ermöglicht Ihnen, auch an anderen Tagen als dem 29., 30. und 31.12 Feuerwerk zu erwerben und
abzubrennen.
Allerdings liegt es im Ermessen der Ämter, dem Antrag stattzugeben oder nicht.
Bis wie viel Uhr dürfen Feuerwerke abgebrannt werden?
- bis 22.00 Uhr (Ausnahmen eher selten)
Feuerwerke
